ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON CHALETS IM CHALETPARC KRABBENKREEK IN SINT ANNALAND.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

  • Unterkunft: alle Ferienhäuser, die zu Erholungszwecken eingerichtet wurden.
  • Unterkunftsanbieter: der Eigentümer und/oder der von ihm beauftragte Verwalter der zur Vermietung zur Verfügung gestellten Unterkunft.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf die Verträge beziehen, die für die Anmietung der vom Unterkunftsanbieter zur Verfügung gestellten Unterkünfte abgeschlossen werden
  • Buchungsformular: das Formular, auf dem der Urlauber alle obligatorischen Angaben für die Reservierung einer Unterkunft ausfüllt
  • Dritte: andere Personen als der Verwalter, der Eigentümer und/oder der (Mit-)Urlauber.
  • Einrichtungen: alle Einrichtungen innerhalb oder außerhalb des Parks, die auf der Grundlage der Vereinbarung genutzt werden können.
  • Urlauber: jede (juristische) Person, die eine Buchung vornimmt und somit Partei im Chaletparc Krabbenkreek wird und somit die Unterkunft und/oder Einrichtungen des Parks nutzt oder nutzen wird, sowie ihre Miturlauber und deren Besucher.
  • Eigentümer: Der Eigentümer der betreffenden Unterkunft
  • Manager: Die Person, die mit der Verwaltung, Instandhaltung und Ausgabe der Unterkünfte im Park beauftragt ist.
  • Chaletparc Krabbenkreek: der Handelsname und Markenname/das Computersystem für die Reservierung der Unterkunft, das in die Verwaltung gegeben wurde
  • Miturlauber: die Personen, die vom Urlauber bei der Buchung angemeldet werden und/oder Teil seiner Reisegruppe sind.
  • Vertrag: der Vertrag über die Vermietung der Unterkunft durch den Anbieter der Unterkunft, die von Chaletparc Krabbenkreek angeboten wird, zusammen mit den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Park: der Park, in dem sich die Unterkunft befindet
  • Parkordnung: die vom Unterkunftsanbieter angewandte Ordnung für die Nutzung der Unterkunft/des Parks durch den Urlauber, Mitreisenden und Besucher
  • Reisesumme: Gesamtmietpreis der Unterkunft einschließlich aller Ermäßigungen und Zusatzkosten wie: Bettzuschlag, Reinigungskosten, Resortzuschlag, Servicekosten, Kurtaxe und Kaution. Bettwäsche, Kurtaxe (abhängig von der Anzahl der Personen) und Kaution müssen vor Ort an der Rezeption bezahlt werden.
  • Schriftlich: per Brief oder E-Mail.
  • Kaution: ein Betrag, der vor Beginn des Aufenthalts als Vorschuss für Schäden erhoben wird, die während des Aufenthalts durch den Urlauber verursacht werden. Eventuell verwirkte Vertragsstrafen können ebenfalls von der Kaution abgezogen werden. Die Kaution wird zurückerstattet, nachdem die Beendigung des Urlaubs in gutem Zustand bestätigt wurde.
  • Website: die Website(s), die Chaletparc Krabbenkreek nutzt, um die Unterkunft anzubieten.

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Chaletparc Krabbenkreek und Verträge über die Vermietung von Unterkünften, die mit Chaletparc Krabbenkreek abgeschlossen werden. Diese Bedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Vertrags.

ARTIKEL 3 – ABSCHLUSS DES VERTRAGS

3.1 Reservierung

3.1.1. Eine Unterkunft kann online über die Website, per E-Mail und über Drittanbieter (wie Booking.com, HeerlijkeHuisjes.nl usw.) reserviert werden. Diese Arten der Reservierung sind für beide Parteien verbindlich.

Online buchen

3.1.2. Ein Vertrag kommt unter einer aufschiebenden Bedingung zwischen dem Urlauber und dem Anbieter der Unterkunft in Bezug auf die Buchung einer Unterkunft zustande, die von Chaletparc Krabbenkreek auf der Website ausdrücklich angeboten wird, wenn:

  1. der Urlauber ist mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Chaletparc Krabbenkreek einverstanden.
  2. der Urlauber alle obligatorischen Angaben aus, um die Reservierung online vorzunehmen, und schließt die Reservierung ab, indem er auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klickt.

3.1.3. Jeder Eingang einer über die Website vorgenommenen Reservierung wird vom Buchungssystem automatisch durch eine E-Mail an den Urlauber bestätigt, aus der hervorgeht, dass die Reservierung eingegangen und bearbeitet worden ist. Die Reservierung ist daher für den Urlauber verbindlich.

3.1.4. Nach Erhalt der Reservierung wird diese von Chaletparc Krabbenkreek auf ihre Richtigkeit überprüft. Wenn der Vorbehalt korrekt ist, dann ist die aufschiebende Bedingung gemäß 3.1.2 erfüllt und der Vertrag wird geschlossen.

3.1.5. Wenn der Urlauber keine Empfangsbestätigung per E-Mail erhalten hat, ist möglicherweise etwas mit der Buchung schiefgelaufen und der Urlauber muss sich mit dem Chaletparc Krabbenkreek in Verbindung setzen, andernfalls kann der Urlauber keinen Anspruch auf die Buchung erheben.

Reservierung per E-Mail

3.1.6. Der Urlauber kann auch eine Reservierung vornehmen, indem er eine E-Mail an Chaletparc Krabbenkreek schickt. Die E-Mail-Adresse von Chaletparc Krabbenkreek wird auf der Website angegeben.

3.1.7. Eine Buchung per E-Mail wird erst dann zu einem Vertrag, wenn sie vom Chaletparc Krabbenkreek per E-Mail bestätigt wurde (siehe auch 3.1.5).

 

Bestätigung der Rechnung

3.1.8. Nach Prüfung und Bearbeitung einer über die Website getätigten Buchung erhält der Urlauber eine Bestätigungsrechnung per E-Mail vom Chaletparc Krabbenkreek. Wenn diese Bestätigungsrechnung nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Reservierung eingeht, muss sich der Urlauber mit Chaletparc Krabbenkreek in Verbindung setzen, andernfalls kann der Urlauber keinen Anspruch auf die Reservierung erheben. Der Urlauber muss die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit überprüfen. Eventuelle Ungenauigkeiten müssen dem Chaletparc Krabbenkreek innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung mitgeteilt werden.

Weigerung, eine Reservierung vorzunehmen

3.1.9. Es gibt Anbieter von Unterkünften, die keine Reservierungen von Reisegruppen akzeptieren, die aus jungen Leuten bestehen. Chaletparc Krabbenkreek behält sich daher das Recht vor, solche Reservierungen abzulehnen.

3.1.10. Chaletparc Krabbenkreek behält sich außerdem das Recht vor, eine Buchung abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Unterkunft unter Verstoß gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen genutzt wird.

3.2. Recht auf Widerruf

3.2.1. Die vorgenommenen Reservierungen sind für den Urlauber rechtsverbindlich. Ein Widerrufsrecht (die sogenannte Bedenkzeit) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Unterkunft.

3.3. Urlauber

3.3.1. Der Urlauber in der gemieteten Unterkunft muss zum Zeitpunkt der Buchung nachweislich mindestens 21 Jahre alt sein.

3.3.2. Der Urlauber haftet gesamtschuldnerisch für alle Mitreisenden, die angemeldet sind und ihn begleiten.

3.3.3. Der Urlauber haftet für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben.

3.3.4. Die gesamte Korrespondenz wird über die Adresse des Urlauber geführt.

ARTIKEL 4 – KÜNDIGUNG ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGS

4.1. Stornierung durch den Urlauber

Es kann vorkommen, dass der Urlaub aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden muss. In diesem Fall muss der Urlauber oder sein Vertreter Chaletparc Krabbenkreek schriftlich darüber informieren. In den meisten Fällen wird für eine Stornierung oder Änderung eine Gebühr erhoben.

4.1.1. Stornierung gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der(Mit-)Urlauber muss, falls erforderlich, auf eigene Kosten eine Stornierungsversicherung abschließen.
Die Reservierung kann unter den folgenden Bedingungen storniert werden. Zusätzlich zu den zu zahlenden Reservierungs- und Vorabkosten schuldet der (Mit-)Urlauber die folgenden Beträge:

  • Im Falle einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn werden 0% des Mietpreises fällig.
  • Im Falle einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises

4.1.2. Bei der Berechnung der Stornierungskosten wird das erste Datum der Reservierung zugrunde gelegt.

4.2. Stornierung durch Chaletparc Krabbenkreek

4.2.1. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände kann Chaletparc Krabbenkreek die Buchung im Namen des Unterkunftsgebers stornieren. Unvorhergesehene Umstände und höhere Gewalt umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  1. Die Unterkunft ist nicht mehr zur Vermietung geeignet (z.B. aufgrund von Überschwemmungen, Waldbränden oder Zahlungsausfall des Unterkunftsanbieters).
  2. Die Unterkunft ist nicht mehr verfügbar (z.B. aufgrund eines plötzlichen Verkaufs der Unterkunft durch den Unterkunftsanbieter, einer Doppelbuchung oder eines Konkurses des Unterkunftsanbieters.

4.2.2. Chaletparc Krabbenkreek wird den Urlauber hiervon unverzüglich telefonisch oder schriftlich unter Angabe des Grundes in Kenntnis setzen.

4.2.3. In einem solchen Fall wird sich Chaletparc Krabbenkreek bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum gleichen Reisepreis anzubieten. Die Gleichwertigkeit der alternativen Unterkunft wird von Chaletparc Krabbenkreek auf der Grundlage der Lage, der Kategorie der Unterkunft und der zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Ausstattung beurteilt.

4.2.4. Sollte Chaletparc Krabbenkreek nicht in der Lage sein, eine geeignete Alternative anzubieten, oder sollte der Urlauber mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden sein, zahlt Chaletparc Krabbenkreek die bereits gezahlte Reisesumme ganz oder teilweise zurück, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

4.2.5. Chaletparc Krabbenkreek haftet niemals für die Kosten von Dienstleistungen, die der (Mit-)Urlauber selbst gebucht hat (z.B. Flugtickets, Mietwagen, Bootsfahrten, Busfahrten usw.).

4.3. Ändern der Vereinbarung

4.3.1. Nach Erstellung der Rechnung kann der Urlauber Änderungen an der vorgenommenen Reservierung verlangen, sofern diese nach Ansicht des Chaletparc Krabbenkreek und/oder des Unterkunftsanbieters möglich sind.

4.3.2. Chaletparc Krabbenkreek berechnet im Namen des Unterkunftsanbieters € 25 pro Reservierung für derartige Änderungen.

4.3.3. Bei Änderungen der Unterkunft gelten die in Artikel 4.1. genannten Stornobedingungen in vollem Umfang, wobei auch die in Artikel 4.1.1. genannten Fristen gelten.

4.3.4. Wenn ein Erholungsuchender eine Änderung wünscht, muss er/sie Chaletparc Krabbenkreek schriftlich darüber informieren.

4.3.5. Wenn eine Änderung nicht möglich ist, bleibt die alte Reservierung in Kraft. Chaletparc Krabbenkreek wird den Urlauber so schnell wie möglich nach dem Änderungsantrag darüber informieren.

4.3.6. Wenn ein Mitreisender in der Reisegruppe nicht reisen kann, kann der Platz durch eine andere Person besetzt werden, vorausgesetzt, diese Person erfüllt alle mit dem Vertrag verbundenen Bedingungen.

4.3.7. Wenn ein zusätzlicher Mitempfänger hinzugefügt wird, können (falls möglich) zusätzliche Kosten anfallen. In der Beschreibung der Unterkunft auf der Website sind die Preise pro Person angegeben, falls zutreffend.

4.3.8. Sollte der Urlauber nicht verfügbar sein, kann die Stelle von einer anderen Person besetzt werden. In diesem Fall wird die Reservierung von dieser anderen Person übernommen. Eine solche Änderung unterliegt den Bedingungen für die „Übernahme eines Vorbehalts“, wie in Artikel 4.3.9 dargelegt.

4.3.9. Wenn die Reservierung vollständig von einer anderen Person oder Gruppe übernommen wird, kann Chaletparc Krabbenkreek die Reservierung ändern, wenn die betreffende Unterkunft und der Anbieter der Unterkunft diese Änderung zulassen. Es gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Bei der Übernahme einer Reservierung wird eine Änderungsgebühr von € 25,- erhoben.
  2. Der Urlauber meldet die Übernahme schriftlich an Chaletparc Krabbenkreek.
  3. Bereits gezahlte Beträge gelten als von der erwerbenden Partei gezahlt. Die übertragende und die übernehmende Partei müssen dies untereinander regeln.

ARTIKEL 5 – FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

5.1. Reisesumme und Kosten

5.1.1. Die angegebenen Preise gelten pro Unterkunft pro Tag, Woche, Wochenende oder Wochenmitte, sofern nicht anders angegeben (und wo zutreffend).

5.1.2. Im Falle von Sonderangeboten, bei denen eine bestimmte Anzahl von Nächten kostenlos angeboten wird, werden die günstigsten Nächte vom Reisepreis abgezogen.

5.1.3. Eine Kombination von Rabatten ist nicht möglich.

5.1.4. Chaletparc Krabbenkreek behält sich das Recht vor, die Reisesumme zu ändern, falls eine Erhöhung der staatlichen Abgaben oder Steuern dies erforderlich machen sollte.

5.1.5. Jegliche Rabattangebote gelten nicht für bestehende/bereits getätigte Buchungen.

5.1.6. Die Abrechnung der Buchung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des jeweiligen Unterkunftsanbieters und im Namen desselben.

5.1.7. Wenn der Mieter eine Rechnung über die Mehrwertsteuer für den Mietbetrag erhalten möchte, muss er diese beim Chaletparc Krabbenkreek anfordern.

5.2. Sonstige Kosten

5.2.1. Dies sind die mit der Buchung verbundenen Fixkosten (z.B. die obligatorische Buchungsgebühr).

5.2.2. Diese anderen Kosten müssen bei der Buchung an Chaletparc Krabbenkreek gezahlt werden.

5.3. Optionale Kosten

5.3.1. Optionale Kosten sind Kosten, die mit einer Option verbunden sind, wie z.B. die Reservierung von Fahrrädern, Babybett, Hundehaltung, etc.

5.3.2. Optionale Kosten werden zum Zeitpunkt der Buchung an Chaletparc Krabbenkreek gezahlt.

5.3.3. Die auf der Buchungsbestätigung angegebenen Kosten sind an den Unterkunftsanbieter zu zahlen, sofern auf der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

5.4. Vor Ort zu zahlende Kosten / Kaution

5.4.1. Vor Ort zu zahlende Gebühren umfassen:

  1. Die Kosten für alle optionalen Einrichtungen, die vor Ort gebucht wurden, sofern in der Broschüre angegeben. (z.B. Kinderbett, Fahrräder, Mitnahme von Haustieren).
  2. Eventuell zu zahlende Steuern oder Gebühren (z.B. Touristensteuer, Umweltabgabe).

5.4.2. Die genauen Informationen über die vor Ort zu zahlenden Kosten finden Sie auf der Website, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass sich zwischen der Buchung der Unterkunft und der Ankunft vor Ort die Höhe dieser Kosten geändert hat und/oder neue staatliche Steuern in Kraft getreten sind. Es werden die zum Zeitpunkt der Ankunft geltenden Kosten fällig. Chaletparc Krabbenkreek haftet nicht für solche Änderungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches von Chaletparc Krabbenkreek liegen.

5.4.3. Der Urlauber muss bei seiner Ankunft eine Kaution hinterlegen. Die Höhe der Kaution variiert je nach Unterkunft. Chaletparc Krabbenkreek bestimmt die Art und Weise, in der die Kaution vom Anmelder zu zahlen ist.

5.4.4. Schäden, die während des Mietzeitraums an der Unterkunft, ihrem Inventar oder dem Park verursacht werden, zusätzliche Reinigungskosten, die dadurch entstehen, dass die Unterkunft nicht in einem guten Zustand hinterlassen wird, sowie alle vor Ort zu zahlenden Kosten können von der Kaution abgezogen werden. Wenn die Kaution nicht ausreicht, um diese Schäden oder Kosten zu decken, muss der (Mit-)Urlauber diesen Fehlbetrag vor Ort bezahlen.

5.4.5. Es kann vorkommen, dass der (Mit-)Urlauber bei einer Abreise außerhalb des vereinbarten Zeitraums die Kaution nicht zurückerhält.

5.4.6. Chaletparc Krabbenkreek übernimmt keine Verantwortung für die Erhebung und/oder Erstattung dieser Kaution und der in diesem Artikel genannten Kosten.

5.5. Struktur der Reservierungsbestätigung

5.5.1. In der Buchungsbestätigung sind die folgenden Kosten angegeben:

  1. Der Reisepreis
  2. Die obligatorischen Fixkosten einschließlich der Reservierungsgebühr
  3. Die optionalen Kosten

5.6. Zahlung

5.6.1. Nach Erhalt der Bestätigungsrechnung müssen die folgenden Gebühren bezahlt werden:

  1. Wurde Ihre Reservierung mehr als 30 Tage vor der Ankunft vorgenommen?
    1. 100% des Gesamtbetrags müssen 30 Tage vor der Ankunft bezahlt werden.
  2. Wurde Ihre Reservierung innerhalb von 30 Tagen vor Ihrer Ankunft vorgenommen?
    1. 100% des Gesamtbetrags sind innerhalb von 2 Tagen nach der Buchung zu zahlen.

5.6.2. Der Gesamtbetrag der Bestätigungsrechnung muss immer vor Beginn des Mietzeitraums in voller Höhe bezahlt werden.

5.6.3. Nach Eingang des gesamten auf der Buchungsbestätigung angegebenen Betrags werden die Reiseunterlagen so schnell wie möglich an den Urlauber geschickt. Der Urlauber erhält die Reiseunterlagen in der Regel spätestens 2 Wochen vor der Ankunft.

5.6.4. Ausnahmen von diesem Artikel sind Buchungen in letzter Minute.

5.7. Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist

5.7.1. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen behält sich das Chaletparc Krabbenkreek das Recht vor, die Buchung zu stornieren und den Urlauber für die entstandenen Kosten haftbar zu machen.

5.7.2. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel 4.1.2. und die bereits gezahlten Beträge werden von den Stornierungskosten abgezogen.

5.7.3. Chaletparc Krabbenkreek behält sich das Recht vor, die Forderung im Namen des Unterkunftanbieters an einen Dritten (z.B. ein Inkassobüro) weiterzuleiten. Alle damit verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie die (gesetzlichen) Zinsen werden dann vom Urlauber zurückgefordert.

ARTIKEL 6 – VERPFLICHTUNGEN CHALETPARC KRABBENKREEK

6.1.1 Chaletparc Krabbenkreek wird sich bemühen, die Informationen, die es auf der Website zur Verfügung stellt, so schnell wie möglich zu aktualisieren, nachdem es zusätzliche Informationen vom Anbieter der Unterkunft erhalten hat.

6.1.2 Chaletparc Krabbenkreek ist nicht verantwortlich für das Fehlen von Informationen auf der Website, die es nicht (rechtzeitig) vom Unterkunftsanbieter erhalten hat.

ARTIKEL 7 – PFLICHTEN DES URLAUBERS UND (MIT-)URLAUBERS

7.1. Einhaltung der Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung

7.1.1. Der Urlauber und seine eventuellen Gäste verpflichten sich, alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Parkordnung festgelegten Verpflichtungen ordnungsgemäß einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um eine Verpflichtung, die offensichtlich dem Chaletparc Krabbenkreek oder dem Unterkunftsanbieter obliegt.

7.1.2. Der (Mit-)Urlauber ist verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages oder des Antrags die Parkordnung oder andere weitere Vorschriften in Bezug auf die von ihm gewählte Unterkunft gemäß Artikel 8.3 zur Kenntnis zu nehmen.

7.1.3. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen gilt als zurechenbarer Mangel bei der Erfüllung des Vertrages, der den Urlauber zur Zahlung von Schadenersatz an Chaletparc Krabbenkreek verpflichtet.

ARTIKEL 8 – (NUTZUNG) UNTERKUNFT

8.1. Zustand der Unterkunft und Art der Nutzung

8.1.1. Die Unterkunft wird dem (Mit-)Urlauber in gutem Zustand zur Verfügung gestellt. Wenn der (Mit-)Urlauber der Meinung ist, dass dies nicht der Fall ist, muss er dies unverzüglich melden.

8.1.2. Der Urlauber ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar pfleglich zu behandeln. Bei seiner Abreise muss der Urlauber das Mietobjekt in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen. Schäden am Mietobjekt, die durch den Urlauber oder Mitreisenden verursacht wurden, müssen vom Urlauber oder Mitreisenden vor der Abreise an den Unterkunftsanbieter gemeldet werden. Der Schaden muss sofort aufgenommen, festgestellt und beglichen werden (mit dem Manager/der Rezeption).

8.1.3. Wenn die Unterkunft unsauber oder mit Schäden z.B. am Inventar zurückgelassen wird, kann ein Teil oder die gesamte Kaution gemäß Artikel 5.4.3 einbehalten werden.

8.1.4. Die Unterkünfte dürfen nur zu Erholungszwecken genutzt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Unter Erholungszwecken ist in jedem Fall nicht die Nutzung der Unterkunft während der Zeit zu verstehen, in der einer oder mehrere Nutzer der Unterkunft einer Arbeit nachgehen, unabhängig davon, ob diese bezahlt oder unbezahlt ist und unabhängig davon, ob sie im Rahmen einer Beschäftigung oder außerhalb einer Beschäftigung stattfindet.

8.2. Maximale Anzahl von Personen, die sich aufhalten/besuchen dürfen

8.2.1. Es ist nicht gestattet, die reservierte Unterkunft mit mehr als der auf der Website (https://www.chaletparckrabbenkreek.com/) angegebenen maximalen Anzahl von Personen (einschließlich Kindern und Babys) zu nutzen. In diesem Fall kann der Unterkunftsanbieter dem (Mit-)Urlauber den Zugang zur Unterkunft verweigern. Letzterer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

8.2.2. Es ist nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung des Unterkunftsanbieters Besucher zu empfangen oder sie übernachten zu lassen (auch im Zusammenhang mit den Vorschriften der örtlichen Feuerwehr).

8.3. Weitere Bedingungen für die Nutzung

8.3.1. Wenn sich die Unterkunft auf dem Gelände, in einem Gebäude oder in einer anderen Umgebung befindet, die nicht von Chaletparc Krabbenkreek verwaltet wird, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

8.3.2. Der Unterkunftsanbieter ist berechtigt, Bedingungen (einschließlich Verhaltens- und Bekleidungsregeln) für die Nutzung der Unterkunft und/oder des Parks oder des Gebäudes, in dem sie sich befinden, festzulegen. Dies gilt auch für die Nutzung der angebotenen Einrichtungen. Diese Bedingungen werden in die (Park-)Regeln aufgenommen, die für die jeweilige Unterkunft gelten.

8.3.3. Die (Park)-Verordnung ist auf der Website zu finden und kann von dort heruntergeladen werden und/oder wird dem (Co)-Reporter auf Anfrage kostenlos zugesandt.

8.3.4. Der (Mit-)Urlauber akzeptiert die Bedingungen dieser (Park-)Ordnung und verpflichtet sich, alle darin festgelegten Regeln zu befolgen.

8.3.5. Verstößt der (Mit-)Urlauber gegen eine der Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Parkordnung und/oder der allgemeinen Regeln von Moral und Anstand, so ist der Unterkunftsanbieter oder Chaletparc Krabbenkreek im Namen des Unterkunftsanbieters berechtigt, den Vertrag mit dem Urlauber mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den (Mit-)Urlauber aus der Unterkunft und dem Park zu entfernen (oder entfernen zu lassen), ohne dass Chaletparc Krabbenkreek zu diesem Zeitpunkt verpflichtet ist, die vom Urlauber gezahlten Beträge zu erstatten, und unbeschadet des Rechts von Chaletparc Krabbenkreek, eine Entschädigung zu fordern.

8.4. Wahl der Unterkunft

8.4.1. Der Urlauber ist selbst dafür verantwortlich, eine Unterkunft zu wählen, die seinen Wünschen oder Bedürfnissen oder denen seines/ihrer Miturlauber entspricht.

8.4.2. Chaletparc Krabbenkreek kann nicht für eine mangelnde Eignung und/oder Anpassung der Unterkunft und/oder des Parks an die Wünsche/Anforderungen des/der Urlauber oder des/der Miturlauber haftbar gemacht werden.

8.5. Haustiere

8.5.1. In der Regel ist 1 Haustier (Hund) in den angebotenen Unterkünften erlaubt, sofern nicht anders angegeben.

8.5.2. Haustiere müssen jederzeit registriert werden.

8.5.3. Die Meldung von Haustieren nach der Reservierung wird als Änderung im Sinne von Artikel 4.3. betrachtet und muss die dort genannten Bedingungen erfüllen.

8.5.4. Die nicht gemeldete Mitnahme von Haustieren kann für den Anbieter der Unterkunft ein Grund sein, den Zugang zum Park und/oder zur Unterkunft zu verweigern, auch wenn auf der Website angegeben ist, dass Haustiere erlaubt sind.

8.5.5. Das Mitbringen von Haustieren ist mit zusätzlichen (Reinigungs-)Kosten und Bedingungen verbunden. Der Tierhalter ist jederzeit für das Tier und seine sanitären Anlagen verantwortlich. Das Haustier muss im Park an der Leine geführt werden. Fäkalien müssen sofort beseitigt werden. Das Haustier muss für seine Bedürfnisse außerhalb des Parks „ausgeführt“ werden.

8.5.6. Haustiere müssen jederzeit nachweislich den Gesundheits- und Impfvorschriften des Landes entsprechen, in dem sich die Unterkunft befindet. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder nicht nachweisen können, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Anbieter der Unterkunft das Haustier nicht in die Unterkunft oder auf den Park lassen.

8.5.7. Der Urlauber ist und bleibt zu jeder Zeit haftbar für Schäden, die das Haustier dem Unterkunftsanbieter, dem Chaletparc Krabbenkreek und/oder Dritten zufügt, auch wenn diese Schäden auf die Nichteinhaltung der in 8.5.5 und 8.5.6 genannten Bedingungen zurückzuführen sind.

ARTIKEL 9 – EINRICHTUNGEN (INNERHALB ODER AUSSERHALB DES PARKS)

9.1. Öffnungszeiten und Kosten

9.1.1. In den Beschreibungen der Unterkünfte auf der Website finden Sie Informationen zu den angebotenen Einrichtungen, einschließlich der Kosten, die dem Chaletparc Krabbenkreek bekannt sind. Chaletparc Krabbenkreek verarbeitet alle bekannten Informationen über das Vorhandensein, die Kosten und die Öffnungszeiten aller Einrichtungen mit großer Sorgfalt. Wenn Chaletparc Krabbenkreek über Änderungen informiert wird, wird dies auf der Website unter der jeweiligen Unterkunft angegeben.

9.1.2. Wenn keine Kosten für die Nutzung von Einrichtungen angegeben sind, bedeutet dies nicht, dass die Nutzung dieser Einrichtungen kostenlos ist.

9.1.3. Chaletparc Krabbenkreek haftet nicht für unerwartete Kosten, die vor Ort für die Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen Dritter berechnet oder geändert werden.

9.1.4. Chaletparc Krabbenkreek kann nicht garantieren, dass die auf der Website angegebenen Einrichtungen immer verfügbar sind. Insbesondere außerhalb der Hochsaison kann es vorkommen, dass bestimmte Einrichtungen geschlossen sind. In vielen Fällen werden die Einrichtungen einer Unterkunft an Dritte vermietet, so dass Chaletparc Krabbenkreek und/oder der Eigentümer der jeweiligen Unterkunft keinen verbindlichen Einfluss auf die Öffnungszeiten haben. Dies gilt zum Beispiel für ein Restaurant, eine Bar, ein Schwimmbad, einen Supermarkt und Unterhaltungsangebote usw. Dies gilt auch für solche Einrichtungen in der Nähe der Unterkunft.

ARTIKEL 10 – REISEINFORMATIONEN

10.1 An- und Abreise zur Unterkunft

10.1.1. Die An- und Abreise zur und von der reservierten Unterkunft ist vom (Mit-)Urlauber zu organisieren und erfolgt vollständig auf eigene Kosten und eigenes Risiko.

10.2. Ankunft und Abreise

10.2.1. Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten können von Unterkunft zu Unterkunft variieren und sind möglicherweise auf dem Reiseplan oder dem Ankunftsbeleg angegeben.

10.2.2. Eine vorzeitige Ankunft erfolgt auf eigene Gefahr.

10.2.3. Im Falle einer unerwarteten Verspätung muss der Urlauber den Verwalter der gebuchten Unterkunft direkt telefonisch darüber informieren.

10.2.4. Wenn Sie keine Antwort erhalten, muss der Urlauber Chaletparc Krabbenkreek telefonisch kontaktieren.

10.2.5. Wenn die Bestimmungen von 10.2.3 und/oder 10.2.4 nicht eingehalten wurden, bleibt die Unterkunft für den Urlauber für maximal 24 Stunden nach dem Ende des Ankunftszeitraums reserviert.

10.2.6. Wenn der Urlauber nicht innerhalb dieser 24 Stunden anreist oder sich anderweitig innerhalb dieser Frist beim Unterkunftsanbieter oder Chaletparc Krabbenkreek meldet, gilt die Buchung als storniert gemäß den Bedingungen von Artikel 4.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.2.7. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise sind die Kosten für den gesamten reservierten Zeitraum von allen Reservierungen zu tragen.

(Reise-)Dokumente und andere Verpflichtungen

10.3.1. Der (Mit-)Urlauber ist für die Beschaffung aller erforderlichen (Reise-)Dokumente und/oder vorgeschriebenen Impfungen für Personen und (Haus-)Tiere verantwortlich. Chaletparc Krabbenkreek übernimmt keine Verantwortung für das Fehlen ordnungsgemäßer Reisedokumente und/oder das Fehlen von vorgeschriebenen Impfungen oder Gesundheitszeugnissen.

ARTIKEL 11 – BESCHWERDEN

Chaletparc Krabbenkreek unterscheidet zwischen Beschwerden vor dem Urlaub und Beschwerden nach dem Aufenthalt.

11.1. Eine Beschwerde vor Ihrem Urlaub

11.1.1. Beschwerden über den Buchungsvorgang, die Website, die Bereitstellung von Informationen oder den Service von Chaletparc Krabbenkreek müssen jederzeit an Chaletparc Krabbenkreek gerichtet werden. Chaletparc Krabbenkreek wird versuchen, die Beschwerde so schnell wie möglich zu lösen.

11.2. Beschwerden über die Unterkunft und/oder den Park

11.2.1. Wenn der (Mit-)Urlauber eine Beschwerde über die Unterkunft, den Park oder die Einrichtungen hat, muss er diese Beschwerde immer zuerst an der Rezeption des Parks vorbringen, damit diese die Beschwerde sofort lösen kann.

11.2.2. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, kann sich der (Mit-)Urlauber an Chaletparc Krabbenkreek wenden, damit dieser versucht, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Chaletparc Krabbenkreek wird versuchen, die Beschwerde innerhalb von 48 Stunden zu lösen.

11.2.3. Die Kontaktaufnahme mit Chaletparc Krabbenkreek außerhalb der Bürozeiten ist nur für Notfälle und ernsthafte Beschwerden vorgesehen.

11.2.4. Wenn der (Mit-)Urlauber es unterlässt, Chaletparc Krabbenkreek während seines Aufenthalts seine Beschwerde telefonisch oder schriftlich mitzuteilen, wodurch Chaletparc Krabbenkreek nicht die Möglichkeit hat, die Beschwerde zu lösen, kann der (Mit-)Urlauber zu einem späteren Zeitpunkt keine Ansprüche an Chaletparc Krabbenkreek stellen. Jeder Anspruch auf Entschädigung erlischt dann.

11.3. Beschwerdeverfahren

11.3.1. Eine (telefonische) Reklamation, die bei Chaletparc Krabbenkreek eingereicht wurde und die nicht zur Zufriedenheit des (Mit-)Urlaubers gelöst wird, muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Datum der Abreise aus der Unterkunft schriftlich bei Chaletparc Krabbenkreek eingereicht werden, zusammen mit Fotos und/oder anderen Beweisen.

11.3.2. Später eingereichte Beschwerden werden nicht bearbeitet.

11.3.3. Nach Eingang der Beschwerde bei Chaletparc Krabbenkreek erhält der (Mit-)Urlauber innerhalb eines Monats eine Eingangsbestätigung. Diese Bestätigung gibt an, wie der weitere Ablauf der Beschwerde sein wird.

ARTIKEL 12 – HAFTUNG

12.1. Haftungsbeschränkung Chaletparc Krabbenkreek.

12.1.1. Chaletparc Krabbenkreek haftet nicht für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld), Beschädigung von Eigentum oder Schäden oder Verletzungen, die dem (Mit-)Urlauber aus welchem Grund auch immer entstehen.

12.1.2. Die Nutzung aller Einrichtungen und Dienstleistungen am Urlaubsort erfolgt auf Risiko des (Mit-)Urlaubers.

12.1.3. Chaletparc Krabbenkreek haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil die gemietete Unterkunft nicht den Anforderungen oder Wünschen des Urlaubers entspricht.

12.1.4. Chaletparc Krabbenkreek übernimmt keinerlei Haftung für unvorhergesehene (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der gebuchten Unterkunft, Arbeiten an Zufahrtsstraßen und/oder Hauptstraßen, Lärmbelästigung durch Nachbarn, Kirchenglocken, Autos, Züge oder landwirtschaftliche Maschinen, Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Nähe der Unterkunft.

12.1.5. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer auf der/den Website(s) sind für Chaletparc Krabbenkreek nicht bindend.

12.1.6. Chaletparc Krabbenkreek ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit von (Foto-)Material, das von Dritten bereitgestellt und/oder zusammengestellt wurde.

12.1.7. Die Website enthält Hyperlinks zu anderen Websites. Chaletparc Krabbenkreek ist nicht verantwortlich für diese Websites und übernimmt keine Haftung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit oder Richtigkeit der auf diesen Websites enthaltenen Informationen. Der Inhalt dieser Websites ist niemals Teil des Vertrags.

12.1.8. Es wird davon ausgegangen, dass der (Mit-)Urlauber die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Chaletparc Krabbenkreek haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes durch den (Mit-)Urlauber.

12.1.9. In allen Fällen ist die Haftung von Chaletparc Krabbenkreek für direkte und indirekte Schäden auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Chaletparc Krabbenkreek ausgezahlt wird, abzüglich der von Chaletparc Krabbenkreek gezahlten Selbstbeteiligung. Der Begriff „indirekter Schaden“ im vorherigen Satz umfasst im Gegensatz zum Begriff „direkter Schaden“: Folgeschäden, Schäden durch Verspätungen, Schäden durch Verspätungen, Schäden durch einen längeren Aufenthalt als geplant. Wenn die Versicherung von Chaletparc Krabbenkreek nicht zahlt – unabhängig vom Grund für die Zahlung -, ist die Haftung von Chaletparc Krabbenkreek auf den Betrag der Reisesumme abzüglich der Mehrwertsteuer beschränkt, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.500 (in Worten: fünfzehnhundert Euro) pro Ereignis oder Reihe von zusammenhängenden Ereignissen.

12.2. Haftung des Urlaubers

12.2.1. Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 7 steht es dem Unterkunftsanbieter frei, dem (Mit-)Urlauber Regelungen über die Nutzung der Unterkunft und alles, was zu ihr gehört, zur Verfügung zu stellen.

12.2.2. Der Urlauber haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts an der Unterkunft, ihrer Einrichtung und allen Gegenständen, die zur gebuchten Unterkunft gehören, entstehen, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Regulierung dieses Schadens erfolgt in erster Linie zwischen dem Unterkunftsanbieter und dem Urlauber.

12.2.3. Wenn der Schaden nicht mit dem Unterkunftsanbieter geregelt wird, ist Chaletparc Krabbenkreek berechtigt, den Urlauber (im Namen des Unterkunftsanbieters) für den (entstandenen) Schaden haftbar zu machen. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Urlauber und werden auf der Bestätigungsrechnung angegeben.

ARTIKEL 13 – DATENSCHUTZ

13.1. Verwendung von (persönlichen) Daten

13.1.1. Die persönlichen Daten, die im Zusammenhang mit der Reservierung angegeben werden, werden zur Bearbeitung der Reservierung verwendet. Sollte sich eine Änderung der bereits gemachten Angaben ergeben, ist der (Mit-)Urlauber verpflichtet, Chaletparc Krabbenkreek unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.

13.1.2. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden auch in die Kundendatenbank von Chaletparc Krabbenkreek aufgenommen, um die Kommunikation zwischen Chaletparc Krabbenkreek und dem Urlauber im Zusammenhang mit der Buchung zu ermöglichen (z.B. im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung, der Zusendung der erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Buchung, usw.) und um Angebote und Informationen über Chaletparc Krabbenkreek zu versenden.

13.1.3. Auf der Website ist unter der Überschrift „Datenschutz“ angegeben, welche Angaben erforderlich sind und wie sie verwendet werden.

ARTIKEL 14 – ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT

14.1. Auf die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge ist niederländisches Recht anwendbar, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes Recht anwendbar ist.

14.2. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag können nur dem zuständigen Gericht im Bezirk Zeeland-West-Brabant vorgelegt werden, es sei denn, es handelt sich um eine Streitigkeit, bei der die Parteien kein zuständiges Gericht wählen können; in diesem Fall ist das vom Gesetz für zuständig erklärte Gericht zuständig.

ARTIKEL 15 – SONSTIGE BESTIMMUNGEN

15.1. Änderungen

15.1.1. Chaletparc Krabbenkreek behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an der Website und/oder dem Angebot vorzunehmen.

15.2.Korrespondenz

15.2.1. Jegliche Korrespondenz mit dem Chaletparc Krabbenkreek in Bezug auf den Vertrag ist per Post oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

Chaletparc Krabbenkreek
z.H. RUSA B.V.
p/a Telheidestraat
16006 SC – Weert
Niederlande
E-Mail: info@chaletparckrabbenkreek.com

15.2.2. Chaletparc Krabbenkreek ist berechtigt, die in Artikel 15.2.1 genannten Adressen zu ändern. Auf der Website werden immer die richtigen Kontaktdaten angegeben.

15.2.3. Der Urlauber ist für die Angabe der korrekten Kontaktdaten verantwortlich und muss dem Chaletparc Krabbenkreek jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.

15.2.4. Chaletparc Krabbenkreek wird dem Urlauber vorzugsweise Benachrichtigungen per E-Mail zusenden. Der Urlauber kann sich nicht darauf berufen, dass er keine E-Mail-Nachrichten von Chaletparc Krabbenkreek erhält, weil die Kontaktdaten nicht (mehr) korrekt sind oder weil die E-Mail-Adresse nicht (mehr) korrekt ist, oder aufgrund von (technischen) Problemen seitens des Urlaubers und/oder des Anbieters des Urlaubers.

15.2.5. Für geschäftliche Buchungen und Langzeitvermietungen können andere Bedingungen gelten, u.a. in Bezug auf den Mietpreis, die Kaution, die Reinigung und die Bettwäsche.

Der Inhalt dieser Website wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt zusammengestellt. Es kann jedoch keine Haftung für Änderungen oder Auslassungen übernommen werden. Unvorhergesehene, von der Regierung auferlegte Preiserhöhungen können an den Mieter weitergegeben werden. Alle Preise in der Preisliste können sich ändern. Offensichtliche (Schreib-)Fehler und Irrtümer auf dieser Website binden uns nicht.

Letzte Aktualisierung: 21 Juli 2022